MOVES Consulting e.U.
Albertgasse 34/8
1080 Wien
Vertretungsberechtigte: Kornelia Epping
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web: www.moves.co.at
UID: ATU65699103 / Firmenbuchnr.: FN339854k
Für sämtliche Leistungen die von MOVES consulting erbracht werden, gelten ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten hinsichtlich der entgeltlichen Geschäftsbesorgung die Bestimmungen der §§ 1002 bis 1026 ABGB über die Bevollmächtigung. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
Aufträge die mündlich oder schriftlich erteilt werden, oder ein vom Kunde und von MOVES consulting unterschriebenes Service-Angebot gilt als Arbeitsauftrag und als Auftragsbestätigung. Der Auftragsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Spezifizierung. Mündliche Ergänzungen sind schriftlich zu bestätigen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei Vertragsabschluß die Hälfte des vereinbarten Honorars zu zahlen. MOVES consulting ist berechtigt, während der Vertragsdauer weitere angemessene Vorzahlungen der Restsumme zu verlangen. Hierfür ist eine schriftliche Vereinbarung im Auftrag enthalten. Die Anzahlung gilt als Angeld und verfällt im Falle eines ungerechtfertigten Vertragsrücktrittes des Auftraggebers, oder einer von ihm verschuldeten Verhinderung der Auftragsausführung zugunsten MOVES consulting. Das vereinbarte Gesamthonorar ist abzüglich der bereits erbrachten An- und Vorauszahlungen spätestens 7 Tage nach dem sich aus der Schlußrechnung ergebenden Datum zu zahlen. Bei verspäteter Zahlung ist MOVES consulting berechtigt, etwaige Mehrkosten, wie Mahnspesen, Zinsen, Prozeß- und Anwaltskosten in der gesetzlichen Höhe einzuheben. Fremdkosten müssen, soweit nicht anders vereinbart, nach Vorlage entsprechender Belege umgehend zurückerstattet werden, bzw. werden direkt durch den Dienstleister mit dem Auftraggeber verrechnet. Erbringt MOVES consulting zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich genannt sind, wird der entsprechende Aufwand nach Zeit vergütet. Für derartige Leistungen wird ein Stundenhonorar laut gültiger Preisliste (ausgenommen etwaiger Übersetzungs- oder Dolmetschkosten) verrechnet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist. Eine Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber befreit diesen nicht von der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung. Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber den Vertrag aus wichtigem Grund berechtigterweise kündigt. In diesem Fall steht MOVES consulting jedoch für die bis dahin geleisteten Leistungen ein anteiliges Honorar zu.
Die Vertragsdauer ergibt sich aus den Vertragsspezifikationen.
MOVES consulting verpflichtet sich innerhalb der vertraglich vereinbarten Zeit alle im Vertrag spezifizierten Dienstleistungen zu erbringen und der Auftraggeber verliert nach Ablauf dieser Zeit jeglichen Anspruch auf Dienstleistungen seitens MOVES consulting. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur bei Vorliegen wichtiger Gründe zulässig. Wichtige Gründe sind insbesondere Zahlungsverzug des Auftraggebers oder die Verletzung von Vertragspflichten. Verletzt MOVES consulting Pflichten aus diesem Vertrag, hat der Auftraggeber MOVES consulting zunächst unter angemessener Fristsetzung abzumahnen und aufzufordern, den Vertragsverstoß zu unterlassen und ggf. die Folgen des Vertragsverstoßes zu beseitigen. Erst wenn MOVES consulting diesen Verpflichtungen nicht innerhalb 2 Wochen, ab Einlangen der Nachfristsetzung nachkommt, ist der Auftraggeber zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, MOVES consulting sämtliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die MOVES consulting benötigt, um die vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Hierzu gehören insbesondere die Überlassung der notwendigen Dokumente wie Ausweise, Urkunden, Zeugnisse, Bescheinigungen, etc. Der Auftraggeber befreit MOVES consulting - soweit gesetzlich zulässig - von den Beschränkungen des Datenschutzgesetzes und ermächtigt MOVES consulting, im Rahmen der im Vertrag festgehaltenen Vereinbarungen, persönliche Daten zu nutzen, zu speichern und Dritten zugänglich zu machen. Im Fall von versendeten Unterlagen verpflichten sich beide Vertragsparteien, sie als Einschreiben oder in anderer entsprechender Form zu senden und die Kosten dafür zu übernehmen. MOVES consulting übernimmt die Verantwortung für diese Unterlagen ab dem Datum des Erhalts der Sendung und befreit sich von dieser Verantwortung ab dem Datum der Zusendung bzw. ab Rückgabe der Unterlagen.
Informationen von MOVES consulting über Miet- und Kaufobjekte dürfen ohne Zustimmung von MOVES consulting nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte der Firma MOVES consulting durch die Weitergabe von derartigen Informationen ein Schaden entstehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, Schadenersatz zu leisten. Miet- u. Kaufvertragsverhandlungen und der Abschluss von Miet- u. Kaufverträgen liegen ausschließlich in der Verantwortung des Auftraggebers bzw. des Mieters/Käufers. MOVES consulting übernimmt keinerlei Haftung für den Zustand der Miet- u. Kaufobjekte, für den Inhalt der Verträge oder Ansprüche von oder gegen die mit der Durchführung und/oder Gestaltung der erforderlichen Verträge beauftragten Personen, wie Makler, Rechtsvertreter etc. Alle aus den Verhandlungen und Miet- od. Kaufverträgen resultierenden Rechte und Pflichten liegen ausschließlich beim Auftraggeber bzw. Mieter/Käufer.
MOVES consulting haftet gegenüber Verbrauchern, auf welche die Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes anzuwenden sind, bei Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, auch für leichte Fahrlässigkeit, jedoch beschränkt auf den typischen vorhersehbaren Schaden, soweit nach den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden konsumenten-schutzrechtlichen Bestimmungen eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit nicht zur Gänze ausgeschlossen werden kann. Im Übrigen haftet MOVES consulting nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Gleiches gilt für MOVES consulting Mitarbeiter. MOVES consulting haftet lediglich für seine Erfüllungsgehilfen (Mitarbeiter oder Subunternehmer), nicht aber für die Erbringung von Leistungen, die aufgrund einer Vermittlung durch MOVES consulting Gegenstand eines gesonderten Vertrages zwischen dem Auftraggeber und Dritten sind.
Ein Aufrechnung - od. Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Forderung rechtskräftig festgestellt oder von MOVES consulting anerkannt ist.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Stand 2008
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